Verkehrsrechtilche Maßnahme

Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Anlässlich des Spendenlaufs der SOS-Dorfgemeinschaft Hohenroth wird am Donnerstag, den 30.07.2026 entlang der Hauptstraße auf Höhe Hauptstraße 11 bis Hauptstraße 81 ein absolutes Halteverbot angeordnet. 

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

Um Beachtung wird gebeten.

Aktuelle Nachrichten

Kindergarten profitiert von Eichelsammelaktion

Aufruf gegen Schmierereien

Rückblick historischer Fasenachtszug 2025

Verkehrsrechtliche Maßnahme

Alle Infos zum Glasfaserausbau

Digitales Lichtbild für Pass- / Personalausweis

Jack aus Rieneck