Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Aufgrund von Kranarbeiten wird der Schneckenweg auf Höhe Schneckenweg 11, in der Zeit vom 12.10.2026 bis zum 31.10.2026 für den fließenden Verkehr halbseitig und für den Fußgängerverkehr voll gesperrt.

Die Umleitung für Fußgänger erfolgt über die Hettingerstraße und den Lamperweg. 

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

Um Beachtung wird gebeten.

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