Verkehrsrechtliche Maßnahmen

Verkehrsrechtliche Maßnahmen

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Anlässlich der, an die derzeitigen Gegebenheiten angepassten, Rienecker Kirb wird:

Der Parkplatz an der Hauptstraße wird von Freitag, den 09.08.2024 14:00 Uhr bis Montag, den 12.08.2024 12:00 Uhr für den Gesamtverkehr gesperrt. Es wird ein absolutes Halteverbot angeordnet.

Die Hauptstraße zwischen Einmündung Rotenberg und Einmündung Obertorstraße wird von Samstag, den 10.08.2024 13:00 Uhr bis Sonntag, den 11.08.2024 20:00 Uhr komplett gesperrt. (Umfahrung über Rotenberg/Kreisverkehr/Umgehungsstraße in beiden Richtungen möglich).

Für den Rotenberg sowie die Sinnbrücke wird von Samstag, den 10.08.2024 13:00 Uhr bis Sonntag, den 11.08.2024 20:00 Uhr ein beidseitiges, absolutes Halteverbot angeordnet.

Der Durchgang Obertorstraße / Badgasse sowie die Schulgasse werden von Samstag, den 10.08.2024 08:00 Uhr bis Sonntag, den 11.08.2024 24:00 Uhr für den Gesamtverkehr gesperrt.

Aufstellung und Unterhaltung der Verkehrszeichen obliegt dem Bauhof der Stadt Rieneck, Schulgasse 4, 97794 Rieneck.

Diese Anordnung wird mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

 

gez.

Sven Nickel, 1. Bürgermeister

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