Verkehrsrechtliche Maßnahme - Brunnenweg

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Aufgrund eine Kanal- und Wasserleitungsarbeiten wird der Brunnenweg in Rieneck im Bereich der Anwesen Brunnenweg 1 bis Brunnenweg 7 inklusive des Parkplatzes „Brunnenweg“ in der Zeit vom 28.09.2024 – 31.10.2024 für den Gesamtverkehr komplett gesperrt.

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

Um Beachtung wird gebeten.

Aktuelle Nachrichten

Mitteilung aus dem Forstbetrieb

Fahrradabstellanlage am Bahngelände

Wohnortnahe Beratung zur Eingliederungshilfe

Bayerisches Ermäßigungsticket

Kostenloser Sanierungssprechtag der Stadt Rieneck am 13.12.2024

Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED

Vertrag zwischen Stadt Rieneck und GlasfaserPlus zum Glasfaser-Ausbau unterzeichnet