Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

 

Aufgrund eines Wechsels des Transformators zur Stabilisierung des Stromnetzes,

wird das Dürrhoffeld in Rieneck im Bereich des Anwesens Dürrhoffeld 15 am 11.05.2026 für den Gesamtverkehr halbseitig und für den Fußgängerverkehr voll gesperrt. Ein Behelfsweg wird eigerichtet.

 

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

 

Um Beachtung wird gebeten.

 

Aktuelle Nachrichten

Verkehrsrechtliche Maßnahme

Verkehrsrechtliche Maßnahme

Verkehrsrechtliche Maßnahme

Wichtige Information für die Bürgerinnen und Bürger

Ein riesiges Dankeschön an alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer! 🙌🗳️

Verkehrsrechtliche Maßnahme – Verlängerung

Verkehrsrechtliche Maßnahme