Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Anlässlich der Veranstaltung „Vereinsfest Ski- und Tennisclub“ wird die Untere Jägerwiese in Rieneck im Bereich zwischen dem Festplatz bis zur Eisenbahnunterführung in der Zeit vom 31.07.2026 bis zum 02.08.2026 für den Gesamtverkehr komplett gesperrt. Fußgängerverkehr ist zugelassen. 

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

Um Beachtung wird gebeten.

Aktuelle Nachrichten

Verkehrsrechtliche Maßnahme

TRINKWASSERVERSORGUNG- Aufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser

Vollzug der Wassergesetze; Erlass einer Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Gemeingebrauchs bei der Benutzung von Gewässern der II. und III. Ordnung auf dem Gebiet des Landkreises Main-Spessart hinsichtlich der Entnahme von Wasser

Beratung in Rentenangelegenheiten (Deutsche Rentenversicherung)

Verkehrsrechtliche Maßnahme – Verlängerung

Verkehrsrechtilche Maßnahme