Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Anlässlich der Veranstaltung „Vereinsfest Ski- und Tennisclub“ wird die Untere Jägerwiese in Rieneck im Bereich zwischen dem Festplatz bis zur Eisenbahnunterführung in der Zeit vom 31.07.2026 bis zum 02.08.2026 für den Gesamtverkehr komplett gesperrt. Fußgängerverkehr ist zugelassen. 

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

Um Beachtung wird gebeten.

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Industrieholz aus dem Stadtwald Rieneck verfügbar

Bekanntmachung Brandverhütung und -bekämpfung: Verbot von offenem Feuer im Gebiet der Stadt Rieneck