Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Aufgrund eines Wechsels des Transformators zur Stabilisierung des Stromnetzes,

wird die Straße Am Mühlrain / Ecke Fließenbachstraße in Rieneck im Bereich der Trafostation am 12.10.2026 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr für den Gesamtverkehr halbseitig gesperrt.

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

Um Beachtung wird gebeten.

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Verkehrsrechtliche Maßnahme – Verlängerung