Verkehrsrechtliche Maßnahme Hauptstraße

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Aufgrund von Baustellenarbeiten wird die Hauptstraße in Rieneck im Bereich des Anwesens Hauptstraße 39, 39a

in der Zeit vom 21.12.2024 – 30.04.2025 für den Gesamtverkehr halbseitig gesperrt.

Der gegenüberliegende Gehweg wird in diesem Zeitraum für den Fußgängerverkehr komplett gesperrt.

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

Um Beachtung wird gebeten.

Aktuelle Nachrichten

Warnung vor falschen Spendensammlern!

Bejagung des Pirschbezirks GP1 der Jagdgenossenschaft Rieneck

Bundestagswahl 2025

Verkehrsrechtliche Maßnahme Hauptstraße

Friedwald Führung

Sperrung des Sinnbergs