Verkehrsrechtliche Maßnahme
Dienstag, 1. April 2025 - 15:16
Verkehrsrechtliche Maßnahme
Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Aufgrund von Kranarbeiten wird in der Zeit vom 28.03.2025 bis zum 01.06.2025 im Bereich Karl-Keßler-Weg 19 die Straße für den Gesamtverkehr halbseitig gesperrt.
Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.
Um Beachtung wird gebeten.