Verkehrsrechtliche Maßnahme

Verkehrsrechtliche Maßnahme

 

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

 

Aufgrund von Tiefbauarbeiten zum Breitbandausbau, werden die Straßen Hettingerstraße, Schneckenweg, Rabental, Lamperweg, Brunnenweg und ein Teil der Haaggasse in der Zeit vom 01.08.2025 bis zum 15.09.2025 für den fließenden Verkehr halbseitig und für den Fußgängerverkehr voll gesperrt. Ein Notweg für Fußgänger wird eingerichtet.

 

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

 

Um Beachtung wird gebeten.

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