Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Aufgrund Glasfaserarbeiten wird die Hauptstraße in Rieneck auf Höhe Hauptstraße 36 bis Hauptstraße/Ecke Rotenberg für den Fußgängerverkehr voll gesperrt.

Der Rotenberg wird auf Höhe Hauptstraße/Ecke Rotenberg einschließlich Rotenberg 9,10, 11 - 13 und 14 – 16 bis Rotenberg/Ecke Sinnberg und der Sinnberg auf Höhe Sinnberg 4 – 7 für den Gesamtverkehr voll gesperrt.

Die Einschränkung gilt in der Zeit vom 13.07.2026 bis zum 11.08.2026. Die Umleitung erfolgt über die Hauptstraße und über die Burgsinnerstraße auf die Staatsstraße St 2303. 

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

Um Beachtung wird gebeten.

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