12.03.2025 - 11:25
Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehör-de gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßen-verkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit o-der Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Aufgrund einer Kabelstörung wird in der Zeit vom 13.03.2025 bis 11.04.2025 im Be-reich Oberer Weinbergsweg 15 in Rieneck die Straße für den Fußgängerverkehr komplett gesperrt.
Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahn-markierungen wirksam.
Um Beachtung wird gebeten.