Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

 

Aufgrund von Dacharbeiten mit Autokran wird in der Zeit vom 08.04.2025 bis 03.05.2025 im Bereich Herrgottsberg 26 die Zufahrt zum Herrgottsbergweg voll gesperrt. Zusätzlich wird für die Parkplätze im Wendehammer ein absolutes Halteverbot angeordnet. Eine Umleitung oberhalb des Anwesens Nummer 26 wird eingerichtet.

 

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

 

Um Beachtung wird gebeten.

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