Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

 

Verlängerung der Maßnahme:

Aufgrund von Tiefbauarbeiten zum Breitbandausbau, werden die Straßen Schneckenweg, BGM.-Welzenbach-Weg, Dr.Treutlein-Weg und der Karl-Keßler-Weg in der Zeit vom 06.09.2025 bis zum 03.10.2025. für den fließenden Verkehr halbseitig und für den Fußgängerverkehr voll gesperrt. Ein Notweg für Fußgänger wird eingerichtet.

 

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

 

Um Beachtung wird gebeten.

 

 

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