Information zur Kommunalwahl 2026

Aktuell werden die Wahlbenachrichtigungen versendet und Sie finden diese in den nächsten Tagen in Ihrem Briefkasten. Es erhalten nicht alle Bürger gleichzeitig die Benachrichtigung, es kann sein, dass ein Nachbar bereits eine hat. Es besteht kein Anlass zur Sorge, wenn Sie noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben bzw. wenn diese auch in den kommenden Tagen noch auf sich warten lässt. Der letzte Termin für den Zugang der Wahlbenachrichtigungsbriefe ist der 15. Februar 2026.
Nur wenn Sie bis zum 15.02.2026 noch nicht über Ihre Wahlberechtigung verständigt wurden, obwohl Sie glauben wahlberechtigt zu sein, sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen (Wahlleitung: Frau Götze, Tel.09354-973319). Das Wählerverzeichnis kann in der Zeit vom 16. Februar bis 20. Februar 2026 während der regulären Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur eingesehen werden. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Darüber hinaus dürfen Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 16.02.2026 erteilt werden. Das heißt auch über das Online-Beantragungsverfahren können Briefwahlunterlagen erst ab dem 16.02.2026 ausgegeben bzw. versendet werden.

Im Übrigen verweisen wir auf unsere bisherige "Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen".
 

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