Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

 

Aufgrund von Arbeiten am Dach wird die Hauptstraße in Rieneck im Bereich des Anwesens Hauptstraße 19 für den Gesamtverkehr halbseitig gesperrt. Die Haaggasse in Rieneck wird im Bereich zwischen Haaggasse und Hauptstraße auf Höhe Anwesen Hauptstraße 19 für den Gesamtverkehrvoll gesperrt. Die Bereiche sind in der Zeit vom 09.03.2026 bis zum 24.04.2026 gesperrt.

 

Eine Umleitung wird über die Hauptstraßeden Läusberg und die Haaggasse eingerichtet.

 

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

 

Um Beachtung wird gebeten.

 

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