Verkehrsrechtliche Maßnahme
Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Die Bahnunterführung am Bauhof in Rieneck – in Richtung Schaippach – wird aufgrund eines Gerüsts in der Zeit vom 06.07.2026 bis zum 17.07.2026 für den Fuß- und Fahrradverkehr eingeengt nutzbar sein. Für den PKW-Verkehr ist die Durchfahrt voll gesperrt.
Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.
Um Beachtung wird gebeten.